Aussehen, Tragen und Verwendung der Abzeichen

  1. Nach Erfüllung aller Prüfungsbedingungen für das Österreichische Schwimmerabzeichen bzw. das Österreichische Rettungsschwimmerabzeichen erfolgt die Verleihung des jeweiligen Abzeichens und die Überreichung des Ausweises bzw. Scheines durch die für die Ausbildung und Prüfung zuständige Organisation bzw. das zuständige Bundesministerium gemäß Punkt A.3.
  2. Zum Tragen von Österreichischen Schwimmerabzeichen bzw. Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen sind ausschließlich jene Personen berechtigt, welche die Prüfungsanforderungen der jeweiligen Qualifikationsstufe erfüllt haben und im Besitz des entsprechenden gültigen Ausweises oder Scheines sind.
  3. Die Verwendung der Bezeichnungen und Symbole der Österreichischen Schwimmerabzeichen für Informations- und Werbezwecke, ist den Organisationen und Bundesministerien gemäß Punkt A.3 soweit zulässig, soweit daraus kein Abzeichen-, Ausweis- oder Urkundencharakter erkennbar ist. Für die Verwendung der Bezeichnungen und Symbole der Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen ist grundsätzlich die Zustimmung des Bundeskanzleramtes im Wege der Arbeitsgemeinschaft für das Österreichische Wasserrettungswesen (ARGE-ÖWRW) erforderlich.
  4. Aussehen der Abzeichen:
    • Frühschwimmer
    • Pinguin
    • Pin Ø 30 mm
    • Stoff Ø 45 mm
    • Freischwimmer
    • Bronze - 1 Welle
    • Pin Ø 22 mm
    • Stoff Ø 45 mm
    • Fahrtenschwimmer
    • Silber - 2 Wellen
    • Pin Ø 22 mm
    • Stoff Ø 45 mm
    • Allroundschwimmer
    • Gold - 3 Wellen
    • Pin Ø 22 mm
    • Stoff Ø 45 mm
    • Helfer
    • Bronze - ohne Stern

    • Retter
    • Silber - 1 Stern
    • Nadel Ø 30 mm
    • Lifesaver
    • Silber - Schwimmer
    • Uniformabzeichen Ø 45 mm
    • Schwimmlehrer
    • Gold - 1 Stern
    • Stoff Ø 45 mm
    • Rettungsschwimmlehrer
    • Gold - 2 Sterne
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